AKTUELLE CORONA-Vorgaben zu den Heimspielen der Rhinos und Veranstaltungen des ESC
Update vom 20. September 2022
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Corona-Verordnung findet Ihr hier. Da die Verordnungen stetig der aktuellen Gefahrenlage angeglichen werden, ist es sinnvoll die aktuelle Seite des Landes Baden Württemberg zu nutzen. Diese Vorgaben sind für uns bindend. ⇒ Corona-Verordnung des Landes Baden Württemberg
11 AKTUELLE CORONA-Vorgaben zu den Heimspielen der Rhinos und Veranstaltungen des ESC
Update vom 03.12.2021 –Stufe Aktuell: Alarmstufe IIMaßnahmen: 2G-Plus // Maskenpflicht // 500 ZuschauerUnser Service: Testzentrum vor Ort
In Kooperation mit den zuständigen Behörden hat der ESC Hügelsheim ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt. In Ihrem eigenen Interesse und zum Schutz aller tätigen Personen bitten wir Sie eindringlich, die folgenden Hinweise, Verhaltensrichtlinien und -Empfehlungen zu beachten.1. Zutrittsregeln und Verhaltensrichtlinien für VeranstaltungenAngesichts steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen. Die neue Landesverordnung trat am 24. November 2021 in Kraft und erweitert das bereits bestehende dreistufige Warnsystem um die Alarmstufe II.Die jeweilige vom Landesgesundheitsamt ausgerufene Stufe – Warnstufe, Basisstufe, Alarmstufe I oder Alarmstufe II – ist ausschlaggebend dafür, welche Zutrittsregelungen und Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen in der Eisarena am Baden Airpark Gültigkeit haben.Alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick finden Sie nachfolgend.WER IST – JE NACH AUSGERUFENER STUFE – ZUTRITTSBERECHTIGT?BASISSTUFE3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten ZutrittTestnachweis: negativer Antigen-Schnelltest oder negativer PCR-Test möglichIn der Basisstufe gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt erhalten. Besucher müssen daher am Veranstaltungstag einen Nachweis über ein 3G-Kriterium vorlegen – also belegen, dass sie vollständig geimpft (mindestens zwei Wochen müssen seither vergangen sein) oder genesen (positiver Test, der max. sechs Monate und mind. 28 Tage zurückliegt) sind. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) vorweisen. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass sich auf dem Arena-Gelände kein Testzentrum befindet.WARNSTUFE3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten ZutrittTestnachweis: negativer PCR-Test notwendigWie in der Basisstufe gilt auch in der Warnstufe die 3G-Regel – nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten Zutritt. Besucher müssen am Veranstaltungstag einen Nachweis über ein 3G-Kriterium vorlegen – also belegen, dass sie vollständig geimpft (mindestens zwei Wochen müssen seither vergangen sein) oder genesen (positiver Test, der max. sechs Monate und mind. 28 Tage zurückliegt) sind. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) vorweisen – ein negativer Antigen-Schnelltest ist in der Warnstufe nicht mehr ausreichend. Auch ein zu Hause durchgeführter Selbsttest wird nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass sich auf dem Arena-Gelände kein Testzentrum befindet.ALARMSTUFE I2G-Regel: Nur Geimpfte und Genesene erhalten ZutrittIn der Alarmstufe tritt die 2G-Regel in Kraft – nur Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt. Besucher müssen am Veranstaltungstag einen Nachweis über ein 2G-Kriterium vorlegen – also belegen, dass sie vollständig geimpft (mindestens zwei Wochen müssen seither vergangen sein) oder genesen (positiver Test, der max. sechs Monate und mind. 28 Tage zurückliegt) sind.ALARMSTUFE II2G+-Regel: Nur Geimpfte und Genesen erhalten ZutrittZusätzlicher Nachweis eines zertifizierten negativen Antigen-Schnelltests notwendigIn der Alarmstufe II tritt die 2G+-Regel in Kraft. Wie bereits in der Alarmstufe I sind nur Geimpfte und Genesene zutrittsberechtigt – allerdings benötigen sie zusätzlich einen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn).WAS GILT FÜR KINDER UND SCHÜLER?Asymptomastische Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind in allen Stufen generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.Asymptomatische Schüler bis einschließlich 17 Jahre, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gelten gemäß Corona-Verordnung in allen Stufen als getestete Person und brauchen generell keinen Test vorzuweisen. Ein Schülerausweis (bzw. eine Bescheinigung der Schule, ein Schüler-Abo etc.) ist als Nachweis ausreichend. Auch während der Ferien sind asymptomatische Schüler von der Testpflicht ausgenommen und müssen am Veranstaltungstag lediglich einen Nachweis über den Schulbesuch erbringen (wie vorangehend beschrieben). Die Corona-Verordnung nimmt diesbezüglich bisher keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Gleichwohl wird empfohlen, dass sich Schüler auch während der unterrichtsfreien Zeit testen lassenGIBT ES WEITERE PERSONENGRUPPEN, DIE VON DER STRENGEREN TESTPFLICHT (WARNSTUFE) BZW. DEM ZUTRITTSVERBOT (ALARMSTUFE I und II) AUSGENOMMEN SIND?Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe I und II) sind:Asymptomatische Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest ist in allen drei Stufen ausreichend.Asymptomatische Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (entsprechender ärztlicher Nachweis notwendig). Ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest ist in allen drei Stufen ausreichend.Asymptomatische Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest ist in allen drei Stufen ausreichend.Asymptomatische Schwangere und Stillende – allerdings nur noch bis 10. Dezember 2021, da es für diese Gruppen dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Bis 10. Dezember 2021 ist ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest in allen drei Stufen ausreichend.WIE WIRD AM VERANSTALTUNGSTAG KONTROLLIERT?Die vorgegebenen Maßnahmen werden von unserem Sicherheitsdienst umgesetzt. Die Einlasskontrolle erfolgt Stand heute ausschließlich am Haupteingang. Um den Ablauf zu beschleunigen, bitten wir um die Vorlage der jeweils aktuellen, geforderten Dokumente in digitaler Form (per Smartphone) – 3G- bzw. 2G- oder 2G+-Nachweis und Personalausweis. Testzertifikate werden auch in Papierform akzeptiert. Nach erfolgreichem Check und Vorlage Ihres Tickets erhalten Sie Ihr Kontrollbändchen.BESTEHT MASKENPFLICHT?Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinisch bzw. FFP2) ist bei allen Veranstaltungen auf dem gesamten Gelände der Eisarena – drinnen wie draußen – und während der Veranstaltung am Platz verpflichtend. Nur beim Verzehr von Speisen und Getränken darf die Maske kurzzeitig abgenommen werden – sowohl in den Besucherfoyers, in den VIP-Bereichen, auf dem Außengelände als auch am Sitz- bzw. Stehplatz. Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig), sind von der Maskenpflicht ausgenommen.AKTUELLE INFOS UND REGELUNGENLandesgesundheitsamtAktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-WürttembergCoronaVO Sport
AKTUELLE CORONA-Vorgaben zu den Heimspielen der Rhinos und Veranstaltungen des ESC
Update vom 03.12.2021 –Stufe Aktuell: Alarmstufe IIMaßnahmen: 2G-Plus // Maskenpflicht // 500 ZuschauerUnser Service: Testzentrum vor Ort
In Kooperation mit den zuständigen Behörden hat der ESC Hügelsheim ein umfangreiches Hygienekonzept entwickelt. In Ihrem eigenen Interesse und zum Schutz aller tätigen Personen bitten wir Sie eindringlich, die folgenden Hinweise, Verhaltensrichtlinien und -Empfehlungen zu beachten.1. Zutrittsregeln und Verhaltensrichtlinien für VeranstaltungenAngesichts steigender Infektionszahlen hat die Landesregierung eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen. Die neue Landesverordnung trat am 24. November 2021 in Kraft und erweitert das bereits bestehende dreistufige Warnsystem um die Alarmstufe II.Die jeweilige vom Landesgesundheitsamt ausgerufene Stufe – Warnstufe, Basisstufe, Alarmstufe I oder Alarmstufe II – ist ausschlaggebend dafür, welche Zutrittsregelungen und Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen in der Eisarena am Baden Airpark Gültigkeit haben.Alle wichtigen Fragen und Antworten im Überblick finden Sie nachfolgend.WER IST – JE NACH AUSGERUFENER STUFE – ZUTRITTSBERECHTIGT?BASISSTUFE3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten ZutrittTestnachweis: negativer Antigen-Schnelltest oder negativer PCR-Test möglichIn der Basisstufe gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder Getestete Zutritt erhalten. Besucher müssen daher am Veranstaltungstag einen Nachweis über ein 3G-Kriterium vorlegen – also belegen, dass sie vollständig geimpft (mindestens zwei Wochen müssen seither vergangen sein) oder genesen (positiver Test, der max. sechs Monate und mind. 28 Tage zurückliegt) sind. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss entweder einen negativen zertifizierten Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) vorweisen. Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass sich auf dem Arena-Gelände kein Testzentrum befindet.WARNSTUFE3G-Regel: Nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten ZutrittTestnachweis: negativer PCR-Test notwendigWie in der Basisstufe gilt auch in der Warnstufe die 3G-Regel – nur Geimpfte, Genesene oder Getestete erhalten Zutritt. Besucher müssen am Veranstaltungstag einen Nachweis über ein 3G-Kriterium vorlegen – also belegen, dass sie vollständig geimpft (mindestens zwei Wochen müssen seither vergangen sein) oder genesen (positiver Test, der max. sechs Monate und mind. 28 Tage zurückliegt) sind. Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) vorweisen – ein negativer Antigen-Schnelltest ist in der Warnstufe nicht mehr ausreichend. Auch ein zu Hause durchgeführter Selbsttest wird nicht akzeptiert. Bitte beachten Sie, dass sich auf dem Arena-Gelände kein Testzentrum befindet.ALARMSTUFE I2G-Regel: Nur Geimpfte und Genesene erhalten ZutrittIn der Alarmstufe tritt die 2G-Regel in Kraft – nur Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt. Besucher müssen am Veranstaltungstag einen Nachweis über ein 2G-Kriterium vorlegen – also belegen, dass sie vollständig geimpft (mindestens zwei Wochen müssen seither vergangen sein) oder genesen (positiver Test, der max. sechs Monate und mind. 28 Tage zurückliegt) sind.ALARMSTUFE II2G+-Regel: Nur Geimpfte und Genesen erhalten ZutrittZusätzlicher Nachweis eines zertifizierten negativen Antigen-Schnelltests notwendigIn der Alarmstufe II tritt die 2G+-Regel in Kraft. Wie bereits in der Alarmstufe I sind nur Geimpfte und Genesene zutrittsberechtigt – allerdings benötigen sie zusätzlich einen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn).WAS GILT FÜR KINDER UND SCHÜLER?Asymptomastische Kinder unter 6 Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder sind in allen Stufen generell von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.Asymptomatische Schüler bis einschließlich 17 Jahre, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, gelten gemäß Corona-Verordnung in allen Stufen als getestete Person und brauchen generell keinen Test vorzuweisen. Ein Schülerausweis (bzw. eine Bescheinigung der Schule, ein Schüler-Abo etc.) ist als Nachweis ausreichend. Auch während der Ferien sind asymptomatische Schüler von der Testpflicht ausgenommen und müssen am Veranstaltungstag lediglich einen Nachweis über den Schulbesuch erbringen (wie vorangehend beschrieben). Die Corona-Verordnung nimmt diesbezüglich bisher keine Differenzierung nach Ferien- und Schulzeiten vor. Gleichwohl wird empfohlen, dass sich Schüler auch während der unterrichtsfreien Zeit testen lassenGIBT ES WEITERE PERSONENGRUPPEN, DIE VON DER STRENGEREN TESTPFLICHT (WARNSTUFE) BZW. DEM ZUTRITTSVERBOT (ALARMSTUFE I und II) AUSGENOMMEN SIND?Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe I und II) sind:Asymptomatische Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen. Ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest ist in allen drei Stufen ausreichend.Asymptomatische Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (entsprechender ärztlicher Nachweis notwendig). Ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest ist in allen drei Stufen ausreichend.Asymptomatische Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt. Ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest ist in allen drei Stufen ausreichend.Asymptomatische Schwangere und Stillende – allerdings nur noch bis 10. Dezember 2021, da es für diese Gruppen dann seit drei Monaten eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Bis 10. Dezember 2021 ist ein zertifizierter negativer Antigen-Schnelltest in allen drei Stufen ausreichend.WIE WIRD AM VERANSTALTUNGSTAG KONTROLLIERT?Die vorgegebenen Maßnahmen werden von unserem Sicherheitsdienst umgesetzt. Die Einlasskontrolle erfolgt Stand heute ausschließlich am Haupteingang. Um den Ablauf zu beschleunigen, bitten wir um die Vorlage der jeweils aktuellen, geforderten Dokumente in digitaler Form (per Smartphone) – 3G- bzw. 2G- oder 2G+-Nachweis und Personalausweis. Testzertifikate werden auch in Papierform akzeptiert. Nach erfolgreichem Check und Vorlage Ihres Tickets erhalten Sie Ihr Kontrollbändchen.BESTEHT MASKENPFLICHT?Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (medizinisch bzw. FFP2) ist bei allen Veranstaltungen auf dem gesamten Gelände der Eisarena – drinnen wie draußen – und während der Veranstaltung am Platz verpflichtend. Nur beim Verzehr von Speisen und Getränken darf die Maske kurzzeitig abgenommen werden – sowohl in den Besucherfoyers, in den VIP-Bereichen, auf dem Außengelände als auch am Sitz- bzw. Stehplatz. Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig), sind von der Maskenpflicht ausgenommen.AKTUELLE INFOS UND REGELUNGENLandesgesundheitsamtAktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-WürttembergCoronaVO Sport
AKTUELLE CORONA-Vorgaben zu den Heimspielen der Rhinos und Veranstaltungen des ESC
Wir bitten euch die aktuellen Vorgaben zur Eindämmung des Coronavirus einzuhalten.
Eintritt nur mit 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet). WARNSTUFE – PCR-Test der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ausgenommen von der Testnachweispflicht sind Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuches unterliegen – dies gilt auch in den Ferien). Impfnachweise bzw. Genesenen-Nachweise sind bei jedem Spiel mitzuführen. Ebenso ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) mitzuführen und am Eingang vorzuzeigen. Die Corona-Kontrolle wird zu 100% durchgeführt. Im gesamten Stadionbereich ist eine medizinische (OP) oder FFP2-Maske zu tragen (auch während des Spiels).
Volle Auslastung der Eis Arena zugelassen
Die Kapazität bei Heimspielen der Baden Rhinos sowie Veranstaltungen des ESC Hügelsheim ist nicht begrenzt und es herrscht freie Platzwahl auf der Stehtribüne unter strikter Maskenpflicht im Gebäude. Die Bewirtung wurde nach außen in den Innenhof verlegt.
Corona-VO Sport // Update 15.10.2021
Am 15. Oktober 2021 trat die überarbeitete Corona-Verordnung der Landesregierung und am 16. Oktober 2021 die auf dieser Grundlage ebenfalls überarbeitete Corona-Verordnung Sport in Kraft. Im Wesentlichen werden die Maßnahmen aus der Corona-Verordnung und der CoronaVO Sport vom 15. September 2021 beibehalten und fortgeführt. Einige Anpassungen wurden jedoch vorgenommen, die auch für die Sportausübung und die Durchführung von Sportveranstaltungen von Bedeutung sind. So können Betreiber und Veranstalter künftig ein 2G-Optionsmodell anbieten. Zudem gibt es Änderungen für nicht-immunisierte Personen in der Alarmstufe und für Beschäftigte mit direktem Kontakt zu externen Personen.Eine Übersicht des Kultusministeriums Baden-Württemberg fasst die aktuellen Regelungen zusammen.