Eilmeldung!!! Weitere Ausnahmen von der 2G-Plus Regel

Noch eine kleine Erleichterung zum Heimspiel der Rhinos

Die baden-württembergische Landesregierung hat weitere Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel bekannt gegeben. Wessen Vollimmunisierung nicht länger als sechs Monate zurückliegt, ist laut Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) von der Testpflicht bei 2G Plus befreit. Auch Geimpfte, deren vollständige Impfung nicht länger als sechs Monate her ist, sowie Genesene, deren Infektion maximal sechs Monate zurückliegt, sind von der Testpflicht bei 2G Plus von der Testpflicht ausgenommen. Bereits zuvor war bekannt geworden, dass auch für Menschen mit Booster-Impfung keine Testpflicht gilt. Die 2G-Plus-Regel gilt in Baden-Württemberg in vielen Bereichen wie beispielsweise in der Gastronomie, in Fitnessstudios, Freizeiteinrichtungen und Bädern.

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